Hartz-IV: Bei Zwangsarbeit auch keine Geld für Überstunden
Nach einem Urteil des hessischen Landessozialgerichts sind Hartz-IV-Empfänger zwar verpflichtet, im Rahmen sogenannter Probearbeit Überstunden zu leisten, haben jedoch keinen Anspruch auf die Bezahlung ihrer Überstunden. Dies berichtet das Nachrichtenmagazin „Focus“-Online in seiner Samstagausgabe vom 14.07.07. Nach dem Urteil (Az.: 12 Sa 772/06) entstehe zwischen dem Betrieb und dem zu erprobenden Arbeitslosen keinerlei Rechtsbeziehung, heißt es in der Begründung. Es lehnte daher wie die Vorinstanz die Forderung eines Mannes auf 900 Euro Entgelt für Überstunden ab, die er nach in einem Metallbetrieb während der Erprobung geleistet hatte. Die Richter erklärten, für Probearbeit gäbe es kein Überstundenverbot. Der Kläger könne sich allenfalls an die Arbeitsagentur wenden, wenn er meine, zu stark beansprucht worden zu sein, so der „Focus“. Die Belastbarkeit des Arbeitnehmers und seine Bereitschaft zu Mehrarbeit dürfe Gegenstand der Belastungsprobe sein, ohne dass daraus irgendwelche Ansprüche entstünden. Der Kläger hingegen hatte die Auffassung vertreten, täglich nur acht Stunden arbeiten zu müssen und darüber hinaus Anspruch auf Bezahlung zu haben.
Zwangsarbeit war schon immer eine Erscheinung des Kapitalismus. In allen Fällen ging sie allgemeinen Lohnkürzungen für die „richtig“ Beschäftigten voraus und wurden jeweils erst eingestellt, nachdem die staatlichen Unterstützungssätze schließlich sogar noch unterboten werden sollten. So wird uns bereits aus dem April des Jahres 1863 aus Großbritannien als dem damals weitest entwickeltem Industrieland berichtet:
„Die Löhne waren miserabel, selbst wo volle Zeit gearbeitet wurde. Die Baumwollarbeiter stellten sich bereitwillig zu all den öffentlichen Arbeiten, wozu sie verbraucht wurden, um ihre Unterstützung (die tatsächlich eine Unterstützung der Fabrikanten war) von den Lokalbehörden zu beziehen. Die ganze Bourgeoisie stand auf Wache über den Arbeitern. Wurde der schlechteste Hundelohn angeboten und der Arbeiter wollte ihn nicht nehmen, so strich das Unterstützungskomitee ihn von der Unterstützungsliste. Es war insofern eine goldne Zeit für die Herrn Fabrikanten, als die Arbeiter entweder verhungern oder zu jedem dem Bourgeois profitabelsten Preis arbeiten mussten, wobei die Unterstützungskomitees als ihre Wachhunde agierten. […] Die Unterstützungskomitees handelten in diesem Punkt mit großer Sorge. War arbeit angeboten, so wurden die Arbeiter, denen sie angeboten worden, von der Liste gestrichen und so gezwungen, sie anzunehmen. […]
Die Grundsätze, wonach industrielle Beschäftigungen organisiert wurden, wechselten bedeutend in verschiedenen Städten. Aber selbst an den Orten, wo die Arbeit in freier Luft nicht absolut als Arbeitsprobe diente, wurde diese Arbeit doch entweder mit der bloßen regelmäßigen Unterstützungssumme oder doch nur so unbedeutend höher bezahlt, dass sie in der Tat eine Arbeitsprobe wurde. Der Public Works Act von 1863 [Gesetz zur allgemein-öffentlichen Arbeit] sollte diesem Übel abhelfen und den Arbeiter befähigen, seinen Arbeitslohn als unabhängiger Taglöhner zu verdienen. Der Zweck dieses Akts war dreifach:
1. Lokalbehörden zu befähigen, Geld (mit Einwilligung der staatlichen Zentral-Armenbehörde) von den Schatzanleihe-Kommissären zu borgen;
2. Verbesserungen in den Städten der Baumwollbezirke zu erleichtern;
3. den unbeschäftigten Arbeitern Arbeit und lohnenden Verdienst zu verschaffen.
[…] Die unternommenen Arbeiten waren hauptsächlich Kanalisation, Wegebauten, Straßenpflastern, Sammelteiche für Wasserwerke etc.“¹
Doch immerhin konnten sich die damals Betroffenen in Gewerkschaften organisieren und für ihre Rechte kämpfen. Sie zu Sklaven des Staates zu degradieren, die an private Firmen ausgeliehen werden, um sich von ihnen ausbeuten zu lassen, das blieb dem Nazi-Reich vorbehalten. Damit galt für sie auch keines der Arbeitsschutzgesetze mehr. Damals wie heute fielen sie aus der Arbeitslosenstatistik und gaukelten so einen allgemeinen „Wirtshaftsaufschwung“ vor. Tatsächlich sank das allgemeine Lohnniveau bis auf und gelegentlich sogar unter das Existenzminimum.
Nach dem zweiten Weltkrieg waren es Sozialdemokraten und Grüne, die mit ihrer Hartz-IV-Gesetzgebung für Millionen Arbeitslose diese Tradition erneut aufgriffen und weiter fortentwickelten. Seit dem sinken die Löhnen, so dass die Erscheinung immer mehr um sich greift, dass Arbeiter weniger als Zwangsarbeiter bekommen, werden immer lauter Kombilöhne gefordert.
¹Das Kapital, dritter Band, S. 141 f.

