WAS-B Friedrichshain-Kreuzberg

Auf Berliner Sozialgerichte ist stets Verlaß

Bundesweite Wirkung "linker Politik"

In Friedrichshain-Kreuzberg lässt der Stadtrat für Gesundheit, Soziales und Beschäftigung wirklich nichts aus, wenn es darum geht, die Hartz-IV-Gesetze möglichst eng auszulegen und sie so nach und nach immer weiter zu verschärfen. Er ist von der Partei „Die Linke“. Die erklärt immer wieder mal, sie fordere: „Hatz-IV muss weg!“, doch zu ihrem allergrößten Bedauern sei sie ja leider gezwungen, die Bundesgesetze umzusetzen. Und das tut sie denn auch. Dabei entlarvt sie sich eins um andere Mal neu:

Hier der Fall, von dem in der Antwort die Rede ist:

Das Sozialgericht Berlin wies am 19.12.2006 unter dem Zeichen S 104 AS 1570/06 eine Klage auf Anerkennung des Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung eines an Diabetes (Typ II mit Hypertonie und Adipositas) erkrankten Hartz-IV-Beziehers mit der Behauptung ab, bei einem derartigen Krankheitsbild wäre aus medizinischen Gründen bei der Ernährung gar kein Mehraufwand erforderlich.

Dabei hatte der behandelnde Arzt des Klägers eine entsprechende Krankenkost verordnet. Der Kläger stellte daraufhin einen Mehrbedarfsantrag, was jedoch entgegen den Hinweisen des Rundschreibens V Nr. 13/1998 abgelehnt wurde. Angeblich reiche es völlig aus, wenn der Kläger einfach mal weniger esse, was dann sogar zu einer Ersparnis führe, so die zynische Begründung.

Der Empfänger hoher Bezüge von der Partei „Die Linke“ steht erkennbar voll stützend und fördernd hinter dem Sarkasmus. Wie aus der Tabelle ersichtlich, weiß er, dass Diabetes mellitus Typ I (CT - konventionelle Insulintherapie), wovon oftmals Kinder betroffen sind, und Diabetes mellitus Typ II a (Alterszuckerkrankheit ohne Übergewicht), wie er häufiger ab dem mittleren Alter vorkommt, jeweils ein Mehrbedarf von monatlich mindestens 52,31 Euro verursacht.

Nachdem die Entscheidung des Berliner Gerichts bekannt wurde, sind zahlreiche andere JobCenter dazu übergegangen, den Zuschlag zu verweigern. Doch steht eine höchstrichterliche Entscheidung noch aus. Daher hat ein Widerspruch zumeist erfolg. Außer in Friedrichhain-Kreuzberg hält man den Geschichtsentscheid offenbar für fragwürdig.