Beantwortung der mündlichen Frage nach dem Winterdienst auf öffentlichem Straßenland. Ein Tabu für Barrierefreiheit?
Antwort des Herrn Dr. Peter Beckers für das Bezirksamt:
Zu 1:
Gemäß dem Straßenreinigungsgesetz ergibt sich der Umfang des auf Fahrbahnen erforderlichen Winterdienstes aus einem Streuplan mit zwei Einsatzstufen und der Wetterlage.
In der Einsatzstufe 1 werden die Strassen von besonderer Verkehrsbedeutung und die Strassen mit liniengebundenen Personennahverkehr aufgenommen und in die Stufe 2 alle übrigen Strassen. Strassen der Stufe 1 werden vorrangig behandelt. Zuständig ist das Land Berlin. Die Aufgaben werden von der BSR wahrgenommen. Nach dem Gesetz ist der Schnee auf Fahrbahnen grundsätzlich zu räumen. Auf ausgebauten Fahrradwegen wird Schnee von der BSR nur bekämpft, wenn sie mit Kehrmaschinen befahrbar sind. Auf Gehwegen gibt es demgegenüber unterschiedliche Verantwortliche, nämlich die jeweiligen anliegenden Grundstückseigentümer und beauftragte Winterdienste. Die beauftragten Winterdienste sind beim Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben im Bezirk Lichtenberg registriert. Sie sind die Verantwortlichen, wenn dem Winterdienst nicht oder nicht vollständig nachgekommen wird und eine Beauftragung vorliegt.
Gesetzlich vorgeschrieben ist einer Bekämpfung der Schnee- und Eisglätte, aber keine vollständige Räumung oder Beseitigung, sodass die Kontrolle durch das Ordnungsamt auch nicht zur Einleitung von Ordnungswidrigkeiten führt, obwohl dort eine Schneedecke oder Eisdecke vorhanden ist. Liegt ein Verstoß vor, muss beim Amt in Lichtenberg ermittelt werden, ob die Winterpflicht vom Hauseigentümer auf einen dann verantwortlichen Winterdienst übertragen wurde oder nicht. Da dort lediglich drei Mitarbeiterinnen für ganz Berlin zuständig sind, wird die zeitnahe Auskunft leider verzögert, sodass wir nur sehr spät erfahren, wer für den Winterdienst verantwortlich ist, also der Eigentümer oder ein beauftragter Winterdienst, sodass die entspr. Kontaktaufnahme verzögert wird.
Derzeit wird bei der Senatsverwaltung für Inneres geprüft, dass hatten wir in der letzten Runde bei Herrn Staatssekretär Freisel, was dort auch Thema war, dieses Verfahren gänzlich aufzugeben oder den Bezirken eigenen Zugang zu den entspr. Daten einzuräumen.
Aufgrund der gesetzlichen Regelung und dem darüber hinaus gezeigten Arrangements von Eigentümern und Winterdiensten ist die Intensität und Qualität der ergriffenen Maßnahmen daher zwangsläufig sehr unterschiedlich. Darüber hinaus wird in stark frequentierten Bereichen gestreutes Granulat schnell zertreten und ist dann nicht mehr erkennbar, sodass sich hier ein gegenüber den nicht genutzten Bereichen, ein unterschiedlicher Eindruck ergibt.
Zu 2:
Das BA hat die Firma Gegenbauer GmbH mit der Schnee- und Eisbeseitigung vor und auf den bezirklichen Liegenschaften beauftragt. Die Kontrolle der Leistungsausführung erfolgt durch die vor Ort verantwortlichen HausmeisterInnen oder anderen Beauftragten aber auch durch das Ordnungsamt. Bei mangelhafter Ausführung oder auch Ausbleiben der Leistungserbringung wird der beauftragten Firma eine Mängelanzeige übersandt und gleichzeitig eine Frist zur Nachbesserung gesetzt. Sofern keine Nachbesserung zu verzeichnen ist, erfolgt die Mängelbeseitigung in eigener Verantwortung der MitarbeiterInnen Vorort und das vereinbarte Entgelt wird gekürzt. In einem Fall hat das Ordnungsamt auch ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ich weiß nicht genau, wo es ist, aber ich vermute, es ist hier vor dem Eingang Rathaus Kreuzberg.
Zu 3:
Es handelt sich hier um zivilrechtliche Schadenersatz- und ggf. Schmerzensgeldansprüche, die, soweit Gehwege betroffen sind, beim jeweiligen Grundstückseigentümer geltend gemacht werden müssen. Hat ein Grundstückseigentümer einen Winterdienst beauftragt und diesen in der Übernehmerkartei des Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben in Lichtenberg registrieren lassen, ist der Winterdienst unser Anspruchsgegner.
Eine Haftung erfolgt jedoch auch nur im Rahmen der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit.
Frau Waldukat:
Ich frage im Interesse der Menschen mit Behinderungen, wann wird dieser Zustand beendet sein, sodass auch wirklich wieder Rollstuhlfahrer die Möglichkeit haben, sich auf öffentlichen Gehwegen bei Schneeschmelze oder Eis zu bewegen.
Dr. Beckers:
Sehr geehrte Frau Waldukat, ich denke das BA teilt ihren Ärger über die Situation, nicht nur in Friedrichshain - Kreuzberg sondern in Gesamtberlin. Man gewinnt den Eindruck, als wäre man gar nicht mehr auf den Winter vorbereitet gewesen, so wie das hier zeitweilig aussah und teilweise noch aussieht. Ich gehe mal davon aus, was wir ja auch über Presse deutlich zu machen versucht haben, dass 10.000 € Ordnungsgeld quasi als Bußgeld erhoben werden kann, um die Hauseigentümer oder die entsprechenden Winterdienste oder die Hauseigentümer zu motivieren, hier stärker vor Ort zu schauen, ob es nicht eine Reinigung durch Private geben kann. Bei den Winterdiensten habe ich den Eindruck, dass sie schlichtweg überfordert sind. Sollte das so sein, wäre in der Tat zu überlegen, die gesamten Regelungen, was von der Senatsverwaltung für Inneres im Augenblick geprüft wird, tatsächlich entweder völlig aufzugeben und damit die Verantwortung allein beim Hauseigentümer zu lassen oder aber tatsächlich zu probieren, wie wir hier schneller tätig werden können, um dann auch an die Winterdienste heran treten zu können. Aber ich habe, wie gesagt, den Eindruck im Augenblick, dass es Kapazitätsmängel sind, weil man auf einen derartigen Winter offensichtlich nicht vorbereitet war.
Herr Dahl:
Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz darf ja ein Eigentümer den Winterdienst nur einer geeigneten Person. übertragen und das muss ja geprüft werden. Wenn die aber nur drei Leute haben, wie kann ich mir denn diese Geeignetheitsprüfung vorstellen, angesichts der Zustände auf den Strassen?
Dr. Beckers:
Es ist so geregelt, dass dort angezeigt wird, welcher Eigentümer einen Winterdienst beauftragt hat. Wird nach 4 Wochen dieser Anzeige nicht von dem regionalisierten Amt widersprochen, gilt das quasi als akzeptiert und wird in der Datei aufgenommen.
Herr Salonek:
Wenn jetzt ein Eigentümer eine solche, weniger geeignete Firma beauftragt hat, sehen sie dann zumindest eine moralische Verpflichtung beim Eigentümer, vielleicht mal selbst die Schippe in die Hand zu nehmen. Kann man vielleicht nachbessern vor dem Rathaus.
Dr. Beckers:
Das ist jetzt schwierig für mich zu beantworten, weil ich für die Liegenschaften des Bezirkes nicht zuständig bin, aber ich denke mir und gehe ja davon aus, dass die Firma Gegenbauer die Aufgabe schnell und zügig erfüllen wird.
Herr Dahl:
Wenn die Regelung so ist, dass innerhalb eines Monats geprüft werden muss und wenn dann kein Widerspruch kommt, man davon ausgeht, dass im Prinzip keine Geeignetheitsprüfung erfolgt oder nicht.
Dr. Beckers:
Das kann ich nicht sagen. Ein Jahr lang haben die Eigentümer Zeit, ihren Winterdienst anzuzeigen, und was innerhalb dieses Jahres geschieht, also nicht jetzt kurz vor der Angst, sage ich mal, wo der Winter kurz bevor steht, das vermag ich nicht zu sagen, aber ich halte so nach der ersten Betrachtung drei Personen für diese Funktion für gerade nicht hinreichend ausgestattet oder, um das ganz vorsichtig und zurückhaltend zu sagen: Es waren zu früheren Zeiten oder vor 1990 allein für den Westteil 11 Personen zuständig. Nun haben wir ja bekanntermaßen eine weitaus höhere Aufgabendichte, die von mittlerweile nur drei Personen erfüllt wird. Und das vielleicht auch noch zur Ergänzung: Ich habe gehört, dass von diesen dreien auch noch zwei krank sind.

