WAS-B Friedrichshain-Kreuzberg

Beantwortung der mündlichen Frage nach der Sonderpädagogik innerhalb der künftigen Schulstruktur am Beispiel der Margarethe-von-Witzleben-Schule


Antwort der Frau Monika Herrmann für das Bezirksamt:

Herr Pempel, sie erlauben mir eine kurze, ganz kurze Einleitung. Ich denke, dass das ein ganz wichtiges Thema ist, Frau Waldukat, vielleicht sollten wir diesmal das auch im Schulausschuss auf die Tagesordnung nehmen, vom Grundsatz her. Des Weiteren muss ich ihnen leider sagen, dass zweidrittel der Fragen nicht von der Stadträtin beantwortet werden können, da dieses leider wieder unter die so genannten inneren Schulahngelegenheiten fällt. Von daher wäre es wünschenswert im Schulausschuss das zuständige Mitglied der Schulaufsicht dann dazu zu bitten und auch die Vertreter der Schulen. Ich habe mir erlaubt, ihre Frage ein wenig dahin zu interpretieren dahingehend, dass sie Sorgen haben, was mit den Förderschulen ist. Im Zuge der neuen Schulstrukturreform, ja? O.k., Das war meine kurze Vorbemerkung.

Zu 1: Die sonderpädagogischen Förderschulen werden von der Schulstrukturreform überhaupt nicht erfasst, d.h. also: Da gibt es keine weiteren Auswirkungen in dem Bereich, den wir im Land Berlin diskutieren.

Zu 2: Das besondere Schulprofil der oben genannten Schule bleibt auch zukünftig erhalten und ist weiterhin Bestandteil der bezirklichen Schulentwicklungsplanung. Da haben wir im Zuge der Schulreform z. Zt. überhaupt keine Ansätze, dass wir da etwas ändern wollen, weil besonders die Schule, die sie angesprochen haben, eine Schule mit einem sehr guten Ruf ist und seit Jahrzehnten gute Arbeit leistet.

Zu 3: Für jede Schülerin und für jeden Schüler wird ein sonderpädagogisches Fördergutachten erstellt. Auf dieser Grundlage wird mit Hilfe von Förderplänen die optimale Förderung erreicht.

Der Standort der Witzleben Schule wurde im Rahmen einer Investitionsmaßnahme im Jahre 2002 standardentsprechend behindertengerecht umgebaut und auch entsprechend ausgestaltet. Die Schule verfügt über eine Mensa, Gruppenräume und Fachräume, und man konnte damals auch erreichen, dass die Margarete von Witzleben Schule in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung ein gesondertes Raumprogramm erstellt, welches den Anforderungen gerade dieser Schule im besonderen Maßen noch mal entspricht.

Zur Nachfrage: Zum einen habe ich das schon in der 3. Frage beantwortet und außerdem werden in einer Pilotphase zur Inklusion, an der unser Bezirk teilnimmt, mit ausgewählten Schulen Konzepte entwickelt, die es ermöglichen, in diesen Schulen inklusive der pädagogischen Wege ab dem Schuljahr 2010/11 neue Methoden zu erproben, so dass wir damit beginnen können dieses Thema, also das hätte ich ganz gerne, mal im Schulausschuss ausführlicher zu diskutieren.

Frau Waldukat:

Ausgehend von der Sorge der Eltern, die auch wissen, dass die Sonderschulen bei der jetzigen Schulreform nicht die Rolle spielen, es aber nicht richtig finden ist, wie weit gerade diese Abitur …

Unterbrechung des Vorstehers: Bitte stellen Sie eine Frage!

– das ist eine Frage – also wann kann das BA ausgehend von den Aussagen des Senats, der ja dabei entscheidend ist, erklären, ob eine Abiturstufe an dieser Schule erhalten bleibt? Ja oder nein und wann?

Frau Herrmann:

Das steht doch überhaupt nicht zur Disposition. Also, dass die Eltern Sorge haben, kann ich verstehen, weil, wenn man Dinge nicht genau weiß, dann sind Sorgen und Ängste natürlich immer schnell da. An die Eltern, wenn heute welche hier sind, sie können als mitnehmen: Die Förderzentren stehen nicht zur Disposition! Diese Sorge muss man sich nicht machen. Will man aber vom Grundsatz her, wie über Anschlüsse eventuell, weil Kinder in einem bestimmten Lebensjahr die Schule verlassen möchten, oder oder oder, … da denke ich, wie gesagt, dass wir die dann im Schulausschuss mit konkreten Fragen, die dann vielleicht auch eingereicht werden könnten, dann noch mal mit Herrn Schmid oder Frau (unverständlich) diskutieren sollten.