Beantwortung der mündlichen Frage zur Nutzung leer stehender Räume an der Grundschule
Antwort der Frau Monika Herrmann für das Bezirksamt:
Zu 1.:
Wie und durch wen wird das ehemalige „Direktorenhaus“ auf dem Gelände der Pettenkofer-Grundschule gegenwärtig genutzt?
In dem ehemaligen Direktorenhaus befinden sich eine Wohnung und verschiedene Räumlichkeiten.
Die Wohnung ist zur Zeit nicht vermietet. Alle anderen Räumlichkeiten werden vom Verein Kinder v. Nebenan in Zusammenarbeit mit der Schule genutzt. Aufgrund der Statik und des fehlenden zweiten Rettungsweges ist nur eine sehr begrenzte Nutzung möglich.
Zu 2.:
Könnte die dort zur Zeit leerstehende „Hausmeisterwohnung“ gemeinnützigen Trägern mit Bezug zur Kinder- und Jugendbildung zur Verfügung gestellt werden?
In Abstimmung mit der Schule ist die Nachnutzung durch einen gemeinnützigen Träger durchaus möglich. Wichtig ist, dass es zu einer Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Träger kommt.
Die Schaffung der erforderlichen baulichen Voraussetzungen ist durch den Träger zu sichern.
Zu 3.:
Sind dem Bezirksamt entsprechende Interessenten bekannt und falls ja, zu welchen Bedingungen und zu welchem Zeitpunkt könnte sie ihnen frühestens überlassen werden?
Der Verein Kunst-Medienwerk Berlin e.V. hat bereits sein Interesse beim Schulamt angemeldet.
Werdegang:
- Abklärung der schulischen Bedarfe
- Erstellung eines Nutzungskonzeptes durch den Träger, Nutzungsänderung
- Ermittlung der baulich notwendigen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Immobilienservice
- Klärung der Vertragsbedingungen (ca. 500 €/Miete für die 107m² Wohnung, ca. 2€/m² Betriebskosten, Vertragsdauer usw.)
Da die Rahmenbedingungen mit dem Verein noch nicht abgestimmt sind, kann noch kein Zeitpunkt für die Überlassung der Räume benannt werden.

