Beantwortung der mündlichen Frage zu den personellen Auswirkungen einer neuen Anwendungs-Software im Sozialamt
Antwort des Herrn Knut Mildner-Spindler für das Bezirksamt:
1. Hat das Bezirksamt die Einführung der neuen Anwendungs-Software „OPEN-PROSOZ“ im Sozialamt ausgewertet und
wenn ja, welche Schlüsse hat das Bezirksamt daraus gezogen?
wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen?
Die Umstellung der Fachsoftware im Sozialamt von Prosoz/S auf OPEN/Prosoz mit der zum Jahresanfang 2009 begonnen wurde, dauert an. Bis zum heutigen Tag wurden 20 % des Fallbestandes aus Prosoz/S in OPEN/Prosoz übertragen. Endtermin für die Übernahme der Bestandsfälle ist der 31.05.2009. Eine Auswertung der Einführung ist insofern noch nicht gegeben.
Die Umstellung wird von einer Projektgruppe begleitet, der neben Leitungskräften sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch die Revision und der Personalrat angehören, so dass auf allen Ebenen kurzfristige Problemlösungen erfolgen können. Auswertungen finden regelmäßig im Rahmen dieser Projektgruppe statt, eine Gesamtauswertung kann erst in der zweiten Jahreshälfte erfolgen.
2. Sind durch die Computerumstellung auf die neue Software bereits Personalentlastungen erkennbar und wenn ja, wie werden diese produktiv genutzt?
Wesentliches Ziel der Einführung der neuen Software ist die qualitative Verbesserung der Leistungsbearbeitung im SGB XII, im Asylbewerberleistungsgesetz und bei den sonstigen Sozialleistungen.
Möglicherweise wird als Nebeneffekt auch eine Verringerung des Zeitaufwandes für den Einzelfall eintreten. Der Umfang einer solchen Entlastung kann aber nicht bewertet werden.
3. Wie wirkt sich die Notwendigkeit, jeden Sozialhilfevorgang auch dann erneut eingeben zu müssen, wenn er bereits mit dem bisher verwendeten Programm erfasst wurde, auf die Auszahlung der Grundsicherung im Alter und in den anderen Bereichen der Sozialämter aus?
Die Softwareumstellung hat keine Auswirkungen auf die Auszahlung der Grundsicherung. In allen Leistungsbereichen müssen aber zeitweilige Einschränkungen hingenommen werden. Dies sind vor allem eingeschränkte Sprechzeiten und verlängerte Bearbeitungszeiten bei Anträgen. Den Bürgerinnen und Bürgern stehen aber während der Schließwochen in dringenden Fällen die Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter der Leistungsbereiche als Ansprechpartner/innen zur Verfügung.
Die Sozialdienste des Amtes sind von den zeitweisen Schließungen nicht betroffen und stehen für eine Beratung zur Verfügung.

