Beantwortung der mündlichen Frage nach Maßnahmen zur Suizidprävention in der Straße der Pariser Kommune
Mündlicher Teil der Antwort des Herrn Dr. Schulz für das Bezirksamt:
Es gibt öffentlich-rechtliche Anforderungen, resultierend aus der Bauordnung Berlin, hinsichtlich dem Fallschutz und bezogen auf Austritte und Balkone. Nach unserer ersten. Einschätzung ist das dort eingehalten. Ich möchte ihnen allerdings deutlich machen, und zwar in aller Deutlichkeit, dass zwar ein Fallschutz gewährleistet ist, aber der oder diejenige, die einen Suizid mache möchte, natürlich diese Brüstungsgitter oder Austritte überwinden kann. Ich glaube, dass sie auch von der Bauordnung Berlin nicht abverlangen können, zur Verhinderung von Suizid enstpr. öffentlich-rechtliche Bauordnungsanforderungen zu formulieren. Dann würden wir ja irgendwie in ziemlich verknasteten Gebäuden leben müssen, und das will auch keiner. Ich glaube, dass sie an dieser Stelle fehl gehen: Wer Suizide verhindern will, darf nicht die Bauordnung Berlin zur Hilfe rufen, sondern muss die Hintergründe ausleuchten über diesen Menschen, die zu dieser tragischen Situation führen, nämlich dass sie Suizid anstreben oder ihn direkt ausführen. Damit betreten wir ein völlig anderes Feld, das mit der Bauordnung Berlin nichts zu tun hat.
Zu 2, 3, 4 und 5: Betr. Dienststellen des Landes Berlin, die nicht zur Bezirksverwaltung Friedrichshain-Kreuzberg gehören. Die werden wir abfragen, was sie zu ihren Fragen beitragen können. Das war in der Kürze der Zeit bis heute nicht leistbar. Das liefern wir schriftlich nach.
Frau Waldukat:
Warum war es bisher nicht möglich, wie z.B. im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, dort enstpr. Netzte zu spannen, einfache Netze. Denn direkt unter diesen Austritten ist der Hinterausgang der Wohnhäuser in der Pariser Kommune, d.h. eine fallende Person gefährdet Menschen, die dort rausgehen.
Dr. Schulz:
Ich sag’s nun mal gleich in etwas abgewandelter Form. Derjenige, der ein Suizid machen will, wird immer dazu eine Gelegenheit finden und den oder diejenige, wird dann auch irgendein Netz nicht hindern, eine andere Stelle zu suchen. Also, entweder gibt es dort diesen Fallschutz und damit vertreten wir einen ganz andere Situation, nämlich gewöhnlicher Weise eintretbaren Unfallgefahren zu verhindern. Das regelt die Bauordnung Berlin. Das ist nach Prüfung dort erfüllt und alles andere glaube ich, ich erwähnte es schon, ist ein anderes Thema, dass glaube ich auch eine andere Behandlung, als solche mündliche Anfrage in der BVV erfordert.
Herr Lüdecke:
Das man sicher auch auf andere Weise dagegen tätig werden muss, würde ich ihnen zubilligen. Aber ist dem BA bekannt, dass es schon seit vielen, vielen Jahren auch wissenschaftliche Untersuchungen sogar zu der Frage gibt, ab welch einer Höhe von Brüstungen solche Suizidschwerpunkte deutlich abgemildert werden können, und wenn nicht, wollen sie, dass ich sie ihnen zustelle?
Dr. Schulz:
Die Bauordnung Berlin ist von ausgewiesenen Sicherheitsexperten hinsichtlich dieser technischen Daten erstellt worden. Dabei wurden betrachtet Risikogruppen, Kleinkinder, Menschen mit Behinderungen und sonstigen Gruppen, die gefährdet sein könnten bei einem Austritt oder - bei einem Balkon beispielsweise - das Gleichgewicht verlieren und dann hinunter stürzen.
Darüber wurden bestimmet Mindesthöhen formuliert, die dort eingehalten werden müssen und das scheint dort realisiert worden zu sein. Alles was darüber hinausgeht, werden sie nicht verhindern können. Da können sie jetzt auch noch mit mehreren Nachfragen bohren: Alles darüber hinaus werden sie nicht mit weiteren Sicherheitshöhen o.ä. verhindern können. Auf dem Eifelturm im übrigen, lassen Sie mich das im Nachgang sagen, dass meine ich jetzt nicht doppelzüngig, hatte man dieses Problem gehabt. Auch dort hat man Netze gespannt usw., und nicht wirklich substanziell ist dort die Rate von Selbstmorden gesunken, weil die Leute immer noch die Lücke oder eine Ecke gefunden haben, wo sie dann Barrieren überwunden haben, weil sie an diesen Orten und keinem anderen ihren Selbstmord durchführen wollten.
|
|
schriftlicher Teil der Antwort |

