Personalvertretungen bei Freien Trägern?
Wir fragen das Bezirksamt:
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Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass Freie Träger und Betriebe, welche ihre Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Bezirks wahrnehmen, Personalvertretungen nach § 1 des Betriebsverfassungsgesetzes haben?
Wieviele von ihnen bilden aus und haben Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)?
Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, künftig den Abschluss von Leistungsverträgen davon abhängig zu machen, dass diese Träger bzw. Betriebe Personalvertretungen nach § 1 des Betriebsverfassungsgesetzes haben?
Andreas Lüdecke, WAS-B
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