WAS-B Friedrichshain-Kreuzberg

Personalvertretungen bei Freien Trägern?


Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass Freie Träger und Betriebe, welche ihre Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Bezirks wahrnehmen, Personalvertretungen nach § 1 des Betriebsverfassungsgesetzes haben?

  2. Wieviele von ihnen bilden aus und haben Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)?

  3. Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, künftig den Abschluss von Leistungsverträgen davon abhängig zu machen, dass diese Träger bzw. Betriebe Personalvertretungen nach § 1 des Betriebsverfassungsgesetzes haben?

Berlin, den 21. April 2008
Andreas Lüdecke, WAS-B

Antwort