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Ein Jahr Gesundheitsdienstreformgesetz
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Ich frage das Bezirksamt:
Wie stellen sich, nachdem das Gesundheitsdienstreformgesetzes ein Jahr in Kraft ist, dessen Auswirkungen im Bezirk dar und gibt es noch immer Probleme bei der Umsetzung?
Welche Auswirkungen zeigen sich vor allem im Bereich der psychiatrischen Versorgung, insbesondere der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Suchthilfe?
Wird es noch weitere Einschränkungen bei den Beratungsangeboten geben und wenn, welcher Art werden sie sein?
Beabsichtigt das Bezirksamt eine ausführliche Gesundheits- und Sozialberichterstattung und wenn, bis wann kann damit gerechnet werden?
Berlin, den 20.05.2007
Andreas Lüdecke (WASG)
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