Aufgrund der öffentlichen Äußerungen der Gesundheitssenatorin vom 22.01.2007 zu den Gammelfleischskandalen Ende 2006, wonach es eine rein politische Entscheidung auf Bezirksebene sei, ob sie zu Lasten anderer Bereiche eine Mehrausstattung bei den Lebensmittelämtern zuließen, frage ich das Bezirksamt:
Wie war die Entwicklung der Lebensmittelämter in den letzten fünf Jahren hinsichtlich ihrer personellen und materiellen Ausstattung und entsprach sie der Entwicklung der Aufgaben der Lebensmittelämter?
Fördern die Kriterien, nach denen die Lebensmittelkontrollen abgerechnet werden, die Tiefenkontrollen oder begünstigen sie die massenhaften, dafür aber oberflächlichen und kurzen Prüfungen und wer hat die Kriterien festgelegt?
Ist es bei der gegebenen finanziellen und personellen Ausstattung der Bezirksverwaltung überhaupt möglich neben der Wahrnehmung der übrigen Pflichtaufgaben die gesetzlich vorgeschriebene überwachung von Lebensmitteln noch so zu gewährleisten, dass künftig keine Leben und Gesundheit der Bevölkerung gefährdende Lebensmittel in den Handel gelangen?
In welchen Bereichen beurteilt das Bezirksamt die finanzielle und personelle Ausstattung der Verwaltung als sehr gut oder doch wenigstens als völlig ausreichend und in welchen der Bereiche, in denen das zur Zeit nicht zutrifft, geht das Bezirksamt davon aus, dass eine solche Beurteilung in naher Zukunft gerechtfertigt sein wird?
Berlin, den 19.02.2007
Rita Waldukat und Andreas Lüdecke, (WASG)