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Erhöhung der Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger

Ich frage das Bezirksamt:

Beabsichtigt das Bezirksamt sich dafür einzusetzen, dass die steigenden Betriebskosten, bedingt durch die Erhöhung der Mehrwert-, Grund- und anderer Steuern, der Tarife für BSR, Wasser und Strom und sonstiger Mietnebenkosten, zu einer entsprechenden Anpassung der Richtwerte für angemessene Bruttowarmmieten in den Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II führen, um dadurch mögliche Zwangsumzüge zu vermeiden?

Was wurde bisher mit welchem Ergebnis unternommen?

Berlin, den 04.01.2007
Andreas Lüdecke (WASG)

Antwort
Initiator: Helmut Geppe
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