Beantwortung der schriftlichen Frage nach der Beglaubigung ausländischer Schulzeugnisse
Sehr geehrter Herr Lüdecke,
zu Ihre schriftlichen Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:
1. Aus welchen Gründen wurde die Beglaubigung des Schulzeugnisses verweigert?
Durch einen Fehler.
Der Mitarbeiter, der die Beglaubigung versagt hat, ging davon aus, dass hier eine beglaubigte Übersetzung von einem beim Gericht vereidigten Dolmetscher vorgelegt werden muss, obwohl das Verfahren zur Beglaubigung im vergangenen Jahr nachweislich in mehreren Dienstberatungen mit den Mitarbeiter/innen der Bürgerämter erörtert wurde.
2. Wie erklärt sich das Bezirksamt, dass die Beglaubigung in anderen Bezirksämtern problemlos vorgenommen wurde?
Da es sich – wie unter 1. erläutert – um eine fehlerhafte Entscheidung handelt, gehe ich davon aus, dass im anderen Bezirk fehlerfrei entschieden wurde.
3. Welche Absichten verfolgt das Bezirksamt, wenn es jungen Ausländern vor deren Wunsch, in Deutschland ein Studium aufzunehmen, unüberwindbar scheinende Hürden setzt?
Es liegt nicht im Interesse des Bürgeramtes jungen Ausländern unüberwindbare Hürden zu setzen. Aufgabe der Mitarbeiter/innen des Bürgeramtes ist es Zeugnisse nach den rechtlichen Vorgaben zu beglaubigen.
Anlässlich der mündlichen Anfragen 582 und 588 der Bezirksverordnetenversammlung vom Januar 2008 wurde das Verfahren der Beglaubigung von Zeugnissen in mehreren Dienstberatungen umfassend besprochen. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass allen Mitarbeiter/innen die Rechtslage bekannt ist.
Im konkreten Fall wurde jedoch fehlerhaft entschieden. Um dies zukünftig möglichst zu vermeiden, wird nun von der Leiterin Bürgerdienste eine schriftliche Verfahrensrichtlinie erarbeitet. Darüber hinaus erfolgt die Weisung, dass Ablehnungen von Beglaubigungen, die die Mitarbeiter/innen in den Bürgerämtern beabsichtigen, zuvor der jeweiligen Leitung des Bürgeramtes vorzulegen sind.
Unabhängig dessen, haben ich bereits mit der Beantwortung der o.g. Drucksachen vom Januar 2008 angeboten, sich bei Einzelfragen jederzeit an die zuständige LuV Leitung oder an mich persönlich zu wenden. Zu diesem Angebot stehe ich auch weiterhin, Fehler einzelner Mitarbeiter/innen kann ich – gerade auch bei der hohen Arbeitsbelastung im Bereich Bürgerdienste – nicht ausschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. P. Beckers
Bezirksstadtrat

