Beantwortung der schriftlichen Frage nach der Umsetzung des Härtefallfonds Mittagessen und des Starterpaketes (Einschulungshilfen ) im Bezirk
Sehr geehrter Herr Lüdecke,
Ihre oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt.
Zu 1.: Wie viele Kinder im Bezirk haben im laufenden Schuljahr bisher Zuwendungen aus dem sogenannten Härtefallfonds Mittagessen erhalten?
Der Härtefallfonds für die Teilnahme am Mittagessen wurde erst zum Schuljahr 2008/09 eingerichtet.
Anspruchsberechtigt sind Familien, die zeitweilig in eine besondere Notlage geraten sind. Eine solche Notlage kann sehr unterschiedlicher Art sein. Die Beurteilung einer solchen Notlage obliegt den Schulleiterinnen und Schulleitern in Abstimmung mit dem Klassenlehrer. Aus den Schulen, in denen der Antrag der Eltern auf den Härtefallfonds einzureichen ist und die über diesen Antrag entscheiden, wurden bisher keine Anträge an das Schulamt weitergereicht. Das Schulamt wird hierzu nochmals mit den Schulen Kontakt aufnehmen, um zu erreichen, dass Eltern verstärkt auf diese Möglichkeit hingewiesen werden.
Zu 2.: Welcher Gesamtbetrag ergibt sich aus diesen Zuwendungen?
Im Haushaltsplan 2008 sind außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von bis zu 50.926,- € enthalten. Eine konkrete Abrechnung erfolgt zum Haushaltsabschluss im Dezember.
Zu 3.: Wie viele Kinder im Bezirk haben im laufenden Schuljahr bisher Zuwendungen aus dem Starterpaket (Einschulungshilfen) erhalten?
Es wurden für insgesamt 1.143 Schülerinnen und Schüler Mittel aus dem Starterpaket den Schulen zur Verfügung gestellt. Die Mittelzuweisung orientierte sich an der Zahl der von der Zuzahlung für Lernmittel befreiten Schüler (Schuljahr 2007/08).
Derzeit kann nicht abschließend gesagt werden, wie viele Schülerinnen und Schüler tatsächlich berücksichtigt wurden, da noch nicht alle Abrechnungsunterlagen im Schulamt vorliegen. Kassenschluss ist der 23.12.2008.
Zu 4.: Welcher Gesamtbetrag ergibt sich aus diesen Zuwendungen?
Für die 1.143 Schülerinnen und Schüler wurden 37.719 € zur Verfügung gestellt.
Zu 5.: Falls zu 1. und 4. keine Zahlen bekannt sind: Besteht seitens des Bezirksamtes die Absicht und das Interesse an der Aufstellung einer solchen Statistik?
Ja.
Zu 6.: Wenn Ja, wann ist mit einer Statistik zu rechnen?
Im ersten Quartal 2009 werden die Zahlen zum Starterpaket und zum Härtefallfonds sowie das Verfahren ausgewertet: Da die Höhe der Mittelzuweisung erst kurz vor den Sommerferien erfolgte und keine entsprechende Erfahrung über einen effizienten zweckgebundenen Mitteleinsatz vorlag, beabsichtigt das Schulamt, in Zusammenarbeit mit den Grund- und Sonderschulen, das Verfahren zu erörtern und zu optimieren.
Zu 7. und 8.: In welcher Form wurden die Schulleitungen im Umgang mit dem Härtefallfonds und Starterpaket aufgeklärt und informiert?
Die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg wurden vom Schulamt in mehreren Schreiben über den Sinn und Zweck sowie die Höhe des Starterpaketes, das Ausgabeverfahren und den Härtefallfonds hingewiesen. Zum Härtefallfonds wurden darüber hinaus mit den Schulen Einzelfälle telefonisch erörtert. Ob seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung ein eigenes Informations-Rundschreiben über Härtefallfonds und Starterpaket an die Schulen geschickt wurde, ist hier nicht bekannt.
Zu 9.: In welchem Umfang und in welcher Form wurden betroffene Eltern im Bezirk von den Schulleitungen und vom Bezirksamt über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Härtefallfonds und Starterpaket informiert?
Das Schulamt hat vorrangig die Schulleitungen und den Bezirkselternausschuss informiert. Die Schulen wurden beauftragt, die Eltern über die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Härtefallfonds und über das Starterpaket zu informieren.
Zu 10.:In welcher Form wird das Schulamt mit den Schulleitungen bei der Umsetzung von Härtefallfonds und Starterpaket zusammenarbeiten?
Die Zusammenarbeit mit den Schulen besteht in der haushaltstechnischen Umsetzung des Starterpaketes und der fachlichen Unterstützung bei der Antragsbearbeitung für die Bereitstellung von finanziellen Mitteln aus dem Härtefallfonds.
Zu 11.:Welche personellen Auswirkungen entstehen in diesem Zusammenhang und wie werden sie in der Personalausstattung des Bezirks berücksichtigt?
Die personellen Auswirkungen bzw. Mehrbedarfe können gegenwärtig noch nicht im einzelnen ermittelt werden. Dem Schulamt wurden in Verbindung mit gesetzlichen Änderungen auch zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Schülerbeköstigung für gebundene Ganztagsschulen und der Sprachförderung übertragen. Die Zeit- und Stellenanteile werden gegenwärtig ermittelt und müssen bei der Personal Bedarfsplanung 2010/11 berücksichtigt werden.
Mit freundlichem Gruß
Monika Herrmann
Bezirksstadträtin

