Zuschlag ohne Ausschreibung des Pilotprojekts „Tragfähigkeitsprüfungen für Gründungen aus Hartz IV“
Verschiedene Unternehmen und Träger des Bezirkes haben sich an uns gewandt, da sie Probleme haben, sich mit zuständigen Mitarbeitern des Jobcenters zu bezirksfördernden Projekten, insbesondere im Bereich Existenzgründungsförderung zu verständigen bzw. diese einzureichen.
Entgegen der damaligen Richtlinie, die Existenzgründerberatung im Vor- und Nachcoaching öffentlich auszuschreiben und sich im Ergebnis dieser Ausschreibung für vier Unternehmen/Träger zu entscheiden, erhielt das Unternehmen iq consult GmbH den Zuschlag für das Pilotprojekt „Tragfähigkeitsprüfungen für Gründungen aus Hartz IV“ und dem Vorcoaching für den durch die iq consult GmbH ausgewählten Personenkreis der Gründungsfähigen.
Ich frage daher das Bezirksamt:
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Warum wurde an der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens nicht festgehalten?
2. Anhand welcher Kriterien wurde das Unternehmen iq consult GmbH ausgewählt?
Bis zu welchem Termin ist das Pilotprojekt befristet?
Ist das Gesamtvolumen der für diesen Bereich zur Verfügung stehenden Mittel des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg damit voll ausgeschöpft worden?
Ist im Anschluß des Pilotprojektes ein Ausschreibungsverfahren geplant und welche Kriterien kommen zum Tragen?
Nach welchen Kriterien wählt das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg die Personen aus, welche zur iq consult GmbH vermittelt werden?
Was passiert mit den Gründungswilligen, die von der iq consult GmbH nicht ausgewählt werden, die eine intensivere Gründungsvorbereitung benötigen?
Welche konkreten Ansprechpartner mit den entsprechenden Kommunikationsdaten stehen sich bewerbenden Unternehmen / Trägern zur Verfügung, welche die Erreichbarkeit des zuständigen Mitarbeiters sichern (kein Callcenter !) ?
Welcher Austausch findet zu eingereichten Projekten mit den Unternehmen / Trägern statt?
Wie erfolgt die Abstimmung zwischen Bezirk und Jobcenter um für den Bezirk im Interesse der Bürger fördernde Projekte umzusetzen?
Werden im Arbeitskreis 1 verbindliche Festlegungen getroffen, an die sich das Jobcenter im bezirklichen Interesse hält?
Rita Waldukat, WAS-B
Antwort liegt nicht nicht vor.

