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Bäume am Landwehrkanal leben lassen!

Ich fragen das Bezirksamt:

  1. Welche Schäden weist die Kaimauer des Landwehrkanals durch die dort befindlichen Bäume auf und welches Ausmaß haben die Schäden?

  2. Welche technischen Möglichkeiten für die Kanalreparatur wurden geprüft um dabei das Wurzelwerk der Bäume nicht zu beschädigen?

  3. Um was für Bäume handelt es sich dabei?

    • Wie alt sind sie?

    • Wieviele von ihnen haben in 1,30 m Höhe einen Umfang von mind. 80 cm bzw., soweit es sich um mehrstämmigen Bäume handelt, von mind. 50 cm?

    • Bei wievielen handelt es sich um geschützte Kulturarten?

  4. Wieviele der Bäume sind bereits gefällt worden und wieviele wurden im welchem Umfang schon zurückgeschnitten?

  5. Welche mögliche Alternativen wurden geprüft? Insbesondere: Wurde geprüft, ob nicht auch ein leichter Rückschnitt lediglich in den Baumkronen ausgereicht hätte?

  6. Welche Gefahren gehen von den noch vorhandenen Bäumen aus?

    • Wieviele dieser Bäume haben die letzten Stürme unbeschadet überstanden, so dass als erweisen gelten kann, dass von ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt und in überschaubarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit keine Gefahren für Menschen, Sachen und Bauwerken ausgehen, die über die bei Bäumen immer gegebenen Gefährdungen hinausgehen?

    • Trifft dies auch für die Pappeln in der Nähe des Prinzenbads zu, die bereits am 29. Mai gefällt werden sollten?

    • In wievielen Fällen hat die Uferwand anlässlich der letzten extremen Witterungseinflüsse tatsächlich nachgegeben?

  7. Wieviele dieser Bäume wurden dennoch und auf welcher Rechtgrundlage zur Fällung freigegeben?

    • Gibt es für das Gebiet, in dem sich die Bäume befinden oder befanden, einen Landschaftsplan, der die Vegetation am Ufer des Landwehrkanals schützt, und wenn, in wievielen Fällen wurde im welchem Umfang von den Festsetzungen des Landschaftsplans befreit?

    • Bei wievielen der betroffenen Bäume handelt es sich um Ersatzpflanzungen?

    • Für wieviele Bäume wurde die Fällung oder der Rückschnitt von Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen abhängig gemacht?

    • Wie hoch ist der Wert der Ersatzpflanzung insgesamt?

    • Wie hoch sind die festgesetzten Ausgleichsabgaben?

  8. Wie gedenkt das Grünflächenamt einem Ausverkauf der Restnatur an den Ufern des Landwehrkanals entgegen zu wirken und stattdessen eine erhaltende Baumpflege sicherzustellen und welche Mittel sind dafür vorgesehen?

Berlin, den 31.05.2007
Andreas Lüdecke (WASG)

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