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Bäume am Landwehrkanal leben lassen!

Antwort des Bezirksamts vom 04.07.2007:

  1. Welche Schäden weist die Kaimauer des Landwehrkanals durch die dort befindlichen Bäume auf und welches Ausmaß haben die Schäden?

    Hierzu teilt das Wasser- und Schifffahrtsamtes Berlin (WSA) folgendes mit :

    „Die Ufereinfassungen des Landwehrkanals sind nach derzeitiger Kenntnis auf einer Uferlänge von ca. 11 km in ihrer Standsicherheit beeinträchtigt. Es wurden Schäden am überwasserseitigen Mauerwerk sowie an den unterwasserseitigen Holzspundwänden festgestellt. Auf einer Gesamtlänge von ca. 2 km sind die unterwasserseitigen Schäden, welche für die Standsicherheit der Uferwand wesentlich sind, so groß, dass ein plötzliches Versagen nach Aussage der Bundesanstalt für Wasserbau nicht ausgeschlossen ist.

    In den Bereichen, in denen die Bäume stehen, sind unterschiedlich große Schäden sichtbar, diese können sein:

    1. Auf ca. 2.000 m Uferlänge sind Übertiefen bis zu 1,20 m vorhanden

    2. Durchgängig sind die Nut-/ Federverbindungen der Holzspundwand bis ca. 70 cm unter OK Kanalwasserspiegel, in Teilbereichen bis zum Gewässergrund, nicht mehr vorhanden. Hinter diesen Fehlstellen ist der Kalkstein-, Ziegelschotter-, Betonkern („Magerbeton/ Massivkörper“) bis in unterschiedliche Tiefen verwittert und ausgewaschen. Es haben sich bereits Hohlräume gebildet.

    3. In einigen Bereichen fehlen die Holzspundbohlen. Besonders in diesen Abschnitten ist der „Massivbaukörper (Magerbeton)“ unterspült. Aber auch in Bereichen mit noch vorhandener, aber defekter Holzspundwand ist der Massivbaukörper (Magerbeton) z. T. ebenfalls unterspült. Die dabei entstandenen Hohllagen reichen bis 1,2 m unter den Massivbaukörper.

    4. Die Spundbohlenköpfe der Holzspundwand sind im Wasserwechselbereich fast durchgängig beschädigt.

    5. Teilweise haben sich die Holzspundbohlen in Kanalrichtung verschoben bzw. sind verkippt

    6. Die als Auflager für das Quadermauerwerk dienende Ziegelflachschicht ist nur noch teilweise, in einigen Bereichen sogar gar nicht mehr vorhanden. Die sich dabei ausgebildete „offene Fuge“ hat nach Angaben der Taucher überwiegend eine Tiefe zwischen 15-20 cm (max. bis 60 cm Tiefe) bei unterschiedlicher Fugenbreite. Infolge der Schifffahrt (Absunk, Wellenbeanspruchung…) konnte aus diesen Fehlstellen die hinter den Steinquadern angeordnete Kies- bzw. Sandauffüllung unkontrolliert ausgespült sowie der Magerbeton z.T. ausgewaschen werden.“

  2. Welche technischen Möglichkeiten für die Kanalreparatur wurden geprüft um dabei das Wurzelwerk der Bäume nicht zu beschädigen?

    hierzu teilt das Wasser- und Schifffahrtsamtes Berlin (WSA) folgendes mit :

    „Die technischen Möglichkeiten zur Grundinstandsetzung werden derzeit durch ein unabhängiges Ingenieurbüro geprüft. Dabei werden Varianten erarbeitet, die unterschiedlichsten Belange werden berücksichtigt, u.a. auch die Eingriffe in Natur und Umwelt. Die Entscheidung über die Ausführungsvariante ist noch nicht getroffen worden.“

  3. Um was für Bäume handelt es sich dabei?

    • Wie alt sind sie?
    • Wieviele von ihnen haben in 1,30 m Höhe einen Umfang von mind. 80 cm bzw., soweit es sich um mehrstämmigen Bäume handelt, von mind. 50 cm?
    • Bei wievielen handelt es sich um geschützte Kulturarten?

    hierzu teilt das Wasser- und Schifffahrtsamtes Berlin (WSA) folgendes mit :

    „Grundsätzlich sind die Art, das Alter usw. der Bäumen im Falle der Gefahrenabwehr nicht von Bedeutung, die Baumschutzverordnung ist nicht anwendbar.

    Die beabsichtigten Baumfällungen am Landwehrkanal betreffen ausschließlich Bäume, die sich unmittelbar auf oder in unmittelbarer Nähe von Einsturz gefährdeten Uferwänden befinden.

    Betrachtet werden nur Bäume > 15m Höhe, welche aufgrund ihres Eigengewichtes und der Windangriffsfläche erhebliche Lasten in die nicht standsicheren Uferwände einbringen.

    Bei den Bäumen handelt es sich überwiegend um Hybridpappeln, Weiden, Erlen und Eschen. Insgesamt sind nach derzeitiger Erkenntnis nur rd. 50 Bäume von mehreren tausend Bäumen am Landwehrkanal betroffen. Die Bäume der den Landwehrkanal ursprünglich prägenden Alleereihe sind nach derzeitiger Erkenntnis nicht von den Fällungen betroffen.“

  4. Wieviele der Bäume sind bereits gefällt worden und wieviele wurden im welchem Umfang schon zurückgeschnitten?

    Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurden 4 Pappeln gefällt. Für drei Pappeln hat das WSA durch Tauchuntersuchungen den Nachweis erbracht, dass die Ufermauer nicht mehr tragfähig ist. Eine Pappel wurde durch Blitzschlag so stark geschädigt, dass sie gefällt werden musste.

  5. Welche mögliche Alternativen wurden geprüft? Insbesondere: Wurde geprüft, ob nicht auch ein leichter Rückschnitt lediglich in den Baumkronen ausgereicht hätte?

    „Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung hat eine Einzelfallprüfungen der potenziell gefährdeter Bäume eingeleitet. Die dazu notwendigen statischen Berechnungen der Bundesanstalt für Wasserbau und die Auswertung der Schadensaufnahme an den Ufern bilden die Grundlage für die Bewertung der Standsicherheit. Alternativen zur Fällung wurden abgewogen.“

  6. Welche Gefahren gehen von den noch vorhandenen Bäumen aus?

    • Wieviele dieser Bäume haben die letzten Stürme unbeschadet überstanden, so dass als erweisen gelten kann, dass von ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt und in überschaubarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit keine Gefahren für Menschen, Sachen und Bauwerken ausgehen, die über die bei Bäumen immer gegebenen Gefährdungen hinausgehen?

      Überstandene Stürme lassen keinen Rückschluss auf eine generelle Stand- oder Bruchsicherheit zu. Wie sich nach der Fällung gezeigt hat, hatten zwei Bäume nur noch geringe Restwandstärken und hätten auch unabhängig von der Gefahr durch die Ufermauer gefällt werden müssen.

    • Trifft dies auch für die Pappeln in der Nähe des Prinzenbads zu, die bereits am 29. Mai gefällt werden sollten?

      Das WSA hat durch eine vom Bezirksamt geforderte zusätzliche Tauchuntersuchung die besondere Gefährdung dieser Stelle glaubhaft nachgewiesen.

    • In wievielen Fällen hat die Uferwand anlässlich der letzten extremen Witterungseinflüsse tatsächlich nachgegeben?

      Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, ob die extremen Witterungsverhältnisse Grund für das Nachgeben und Absinken der Uferwand bzw. für die Absackung hinter der Uferwand ausschlaggebend waren

    hierzu teilt das Wasser- und Schifffahrtsamtes Berlin (WSA) folgendes mit :

    „Grundsätzlich ist mit dem Kenntniszugewinn und dem Wissenstand (Taucheruntersuchungen, Zustand der Ufer, Statische Berechnungen etc.) davon auszugehen, dass die Gefahr von möglicherweise umstürzenden Bäumen gegeben ist. Statistische Wahrscheinlichkeitsannahmen sind nicht angebracht hier heranzuziehen.

    Das Fällen der ufernahen Bäume ist notwendig, weil ein plötzlicher Einsturz der Uferwand und ein Umstürzen der Bäume nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Um die Gefahr schwerwiegender Personen- und Sachschäden land- und wasserseitig abzuwenden, gibt es kurzfristig zu den Baumfällaktionen nur die Alternative, den gesamten Verkehrsraum, wasser- und landseitig abzusperren, da Sicherungsmaßnahmen wie z.B. wasserseitige Spundwände sich kurzfristig nicht durchführen lassen. Darüber hinaus ist das Fällen der ufernahen Bäume notwendig, weil diese durch ihr Gewicht oder bei einer großen Windbelastung im Zusammenhang mit ungünstigen Einwirkungen den Einsturz der Uferwand mit auslösen können. Hierzu werden für jeden Baum Einzelfallprüfungen durchgeführt und das Benehmen mit den Berliner Behörden hergestellt.“

    Anmerkung: Das Bezirksamt teilt nicht die Auffassung des WSA, dass das Benehmen mit den Berliner Behörden herzustellen ist. Wenn der Begriff der Gefahrenabwehr geltend gemacht wird, ist die ordnungsrechtlich zuständige Behörde, hier das WSA, zum sofortigen Handeln nach eigenem Ermessen verpflichtet.

  7. Wieviele dieser Bäume wurden dennoch und auf welcher Rechtgrundlage zur Fällung freigegeben?

    • Gibt es für das Gebiet, in dem sich die Bäume befinden oder befanden, einen Landschaftsplan, der die Vegetation am Ufer des Landwehrkanals schützt, und wenn, in wievielen Fällen wurde im welchem Umfang von den Festsetzungen des Landschaftsplans befreit?

      Nachdem das WSA durch die vom Bezirksamt geforderte zusätzliche Tauchuntersuchung die besondere Gefährdung glaubhaft nachgewiesen hat, wurden gegen die Fällung der 3 Hybridpappeln (Höhe Waterloo-Brücke) keine Einwände mehr erhoben. Rechtsgrundlage des WSA ist § 24 Abs. 1 WaStrG.

      Für den Böschungsbereich des Landwehrkanals existiert kein festgesetzter und im Verfahren befindlicher Landschaftsplan. Da es sich hier größtenteils um öffentliche Grünflächen handelt, ist auch kein Landschaftsplanverfahren vorgesehen.

    • Bei wievielen der betroffenen Bäume handelt es sich um Ersatzpflanzungen?

      Am Kanalufer stehen keine Ersatzpflanzungen

    • Für wieviele Bäume wurde die Fällung oder der Rückschnitt von Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen abhängig gemacht?

      Es wird keine Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen auf Grundlage der Baumschutzvorordnung geben, da das WSA ausschließlich aus Gründen der Gefahrenabwehr tätig wird. Als zuständige strompolizeiliche Ordnungsbehörde trifft es seine Entscheidungen gem. Bundeswasserstraßengesetz in Abwägung der betroffenen Belange in eigener Zuständigkeit. Ob es jedoch Ausgleichsmaßnahmen aufgrund anderer Rechtsgrundlagen geben wird, muss noch geprüft werden.

    • Wie hoch ist der Wert der Ersatzpflanzung insgesamt?

      siehe 7 c

    • Wie hoch sind die festgesetzten Ausgleichsabgaben?

      siehe 7 c

  8. Wie gedenkt das Grünflächenamt einem Ausverkauf der Restnatur an den Ufern des Landwehrkanals entgegen zu wirken und stattdessen eine erhaltende Baumpflege sicherzustellen und welche Mittel sind dafür vorgesehen?

    Das Bezirksamt hat von Anfang an gefordert, dass das WSA alle technischen Möglichkeiten zum Erhalt der Bäume ausschöpfen soll. Aufgrund der letzten statischen Berechnungen des WSA ist die Tragfähigkeit der Ufermauer in großen Bereichen nicht mehr nachzuweisen. Sofern das Wasser- und Schifffahrtsamt als Maßnahme der Gefahrenabwehr auf der Grundlage des Bundeswasserstraßengesetzes Fällungen von Bäumen anordnet bzw. durchführt, benötigt es nicht die Zustimmung des Bezirksamtes.

    Gleichwohl hat das Bezirksamt sich auch aktuell für den Erhalt der Bäume ausgesprochen und das WSA gebeten, dies in seinem Abwägungsprozess zu berücksichtigen.

    Vom Bezirksamt werden für die bezirkliche Baumpflege jährlich ca. 200.000,- € ausgegeben. Diese Mittel sind auch für die nächsten Jahre vorgesehen.

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