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Anrechnung der BVV-Grundentschädigung auf ALG II-Bezüge

Antwort des Bezirksamts:

  1. Wird einzelnen Verordneten die BVV-Grundentschädigung auf die ALG II-Bezüge angerechnet?

    Antwort: Gemäß § 11 III Nr.1 SGB II zählt die BVV-Grundentschädigung zu den zweckbestimmten Einnahmen und ist als Einkommen nicht zu berücksichtigen.

    Somit entfällt eine Anrechnung auf die Leistungen nach dem SGB II.

  2. Auf welcher Grundlage erfolgt eine solche Anrechnung?

    Antwort: entfällt

  3. Nach welchen Kriterien wird die genaue Höhe des Anrechnungsbetrags festgelegt?

    Antwort: entfällt

  4. Sind bereits Bescheide erteilt worden, bevor die Anhörung abgeschlossen war?

    Antwort: entfällt

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