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Bewertung von bezirkseigenen Immobilien und die Auswirkungen von kalkulatorischen Zinsen

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Werden die bezirkseigenen Gebäude mit dem Neuwert (Wiederbeschaffungswert) im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung bewertet?

  2. Werden die bezirkseigenen Immobilien beim Abschluss einer Feuerversicherung mit dem Neuwert versichert? Oder wird dabei die Abschreibung, die die Alterung der Gebäude berücksichtigt, abgezogen?

  3. Werden die kalkulatorischen oder budgetunwirksamen Kosten auf der Basis des Neuwerts berechnet?

  4. Auf welcher Entscheidungsgrundlage oder Verordnung werden die bezirkseigenen Immobilien mit dem Neuwert bewertet? Gilt diese ausnahmslos und wann wurde sie erstellt?

  5. Stellen die kalkulatorischen Zinsen das kostenmäßige Äquivalent der Kapitalbildung für den Bezirk dar?

  6. Entspricht es der Tatsache, dass der Neuwert keine angemessene Grundlage für eine Annäherung an den Kapitalwert einer Immobilie darstellt, weil deren Alterung nicht berücksichtigt wird?

  7. Trifft es zu, dass der Neuwert einer Immobilie als Grundlage für die Berechnung eines Kostenäquivalents für die Kapitalbildung dient?

  8. Führt die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen auf Basis des Neuwerts zu höheren kalkulatorischen Kosten im Vergleich zu einer Berechnung der kalkulatorischen Zinsen auf Basis des Wiederbeschaffungswerts abzüglich der Abschreibung (Bauwert)?

  9. Für welche Zwecke wird der Bauwert zugrunde gelegt und für welche Zwecke wird der Neuwert bzw. eine Bewertung nach DIN 276 vorgenommen? Wie bewertet das Bezirksamt diese Buchwerte?

  10. Welche präzisen Auswirkungen haben die budgetunwirksamen Kosten für den Bezirkshaushalt? Erachtet das Bezirksamt die derzeitige Berechnungsgrundlage für buw-Kosten als zweckdienlich?

  11. Existieren nach der Auffassung des Bezirksamtes Immobilien, die zu einer übermäßig hohen Belastung des Bezirkshaushalts durch budgetunwirksame Kosten führen? Wenn ja, welche sind dies und in welcher Höhe verursachen sie buw-Kosten?

  12. Gibt es Möglichkeiten, solche Immobilien neu zu bewerten? Auf welcher rechtlichen oder Verordnungs-Grundlage könnte eine solche Neubewertung vorgenommen werden?

  13. Wurden bereits Maßnahmen ergriffen oder vorbereitet, die eine veränderte Bewertung von Immobilien erwirken sollen?

  14. Welche Methoden werden zur Bewertung einer kalkulatorischen Verzinsung auf dem Immobilienmarkt üblicherweise angewandt? Welche Auswirkungen haben ggf. die unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen für bezirkseigene Immobilien im Vergleich zur Anmietung eines Gebäudes durch den Bezirk?

  15. Wie hoch sind die jeweiligen budgetunwirksamen Kosten der einzelnen Immobilien im bezirklichen Fachvermögen?

  16. Welche Immobilien befinden sich gegenwärtig im Finanzvermögen des Bezirks und wie hoch ist der Neuwert dieser Gebäude? Beabsichtigt das Bezirksamt, solche Gebäude in das Fachvermögen zu übernehmen?

  17. Welche Auswirkungen hat die derzeitige Berechnung der kalkulatorischen Kosten nach der Auffassung des Bezirksamts unter dem städtebaulichen Gesichtspunkt? Können dadurch denkmalpflegerische Aufgaben vernachlässigt oder der Bestand an Immobilien für eine sozialpolitisch notwendige öffentliche Infrastruktur gefährdet werden?

Friedrichshain/Kreuzberg, den 17. 02. 2007
Dr. Wolfgang Lenk (WASG)

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