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Grundstückspolitik des Bezirks, Sicherstellung von Ressourcen für zukünftige Gestaltungsaufgaben

Antwort des Bezirksamts:

  1. Welche Grundstücke und Immobilien befinden sich zur Zeit im Finanzvermögen des Be-zirks und welche sind aus dem Finanzvermögen oder aber aus dem Fachvermögen in den Jahren 2005 und 2006 an den Finanzsenator bzw. an den Liegenschaftsfonds als nicht mehr benötigte Grundstücke/Immobilien gemeldet worden? Welche Größe haben diese Grundstücke und wer war/ist der bisherige/jetzige Nutzer bzw. Träger?

Antwort:
Anlage 1 enthält eine Aufstellung über das derzeitige Finanzvermögen des Bezirkes. Die in den Jahren 2005 und 2006 an den Liegenschaftsfonds gemeldeten Grundstücke sind inklusive der Angabe der Grundstücksgröße und der Nutzung in der Anlage 2 dargestellt.

  1. Bei welchen Grundstücken des Fachvermögens wurde
    (a) die Fachnutzung in den Jahren 2005 und 2006 aufgegeben und ist
    (b) die Aufgabe der Fachnutzung in 2007 und 2008 be-absichtigt?
    Bei welchen Grundstücken des Fachvermögens soll die Fachnutzung beibehalten werden, ggf. auch unter Einbeziehung von freien Trägern? Welche Größe haben diese Grundstücke und wer sind die gegenwärtigen Nutzer/Träger?

Antwort:
Anlage 3 enthält eine tabellarischen übersicht über
a) Grundstücke des Fachvermögens, deren Fachnutzung in den Jahren 2005/2006 aufgegeben wurde sowie
b) Grundstücke des Fachvermögens, deren Fachnutzung in den Jahren 2007/2008 aufgegeben wird.

  1. Welche Grundstücke und Immobilien sollen voraussichtlich in 2007 und 2008 an den Liegenschaftsfonds übergeben werden? Hat das Bezirksamt den politischen Willen und welche überlegungen stellt es an, um den Bestand an bezirkseigenen Immobilien für zu-künftige soziale Gestaltungsaufgaben sicher zu stellen?

Antwort:
Das Bezirksamt prüft derzeit, welche Grundstücke des Finanzvermögens aufgrund ihrer fachli-chen Nutzung und Notwendigkeit in das Fachvermögen übertragen werden. Hierbei wird insbe-sondere geprüft, inwieweit die Nutzungen den Fachprodukten zuzuordnen sind.
Ebenso erfolgt auf der Fachbereichsebene, in Abschätzung künftiger Erfordernisse, die Be-darfsplanung für Liegenschaften zur Sicherstellung fachlicher Aufgaben.
Die für fachliche Zwecke auf Dauer nicht benötigten Grundstücke werden dem Liegenschaftsfonds gemeldet.

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