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Abwicklung des Elternzentrum im Haus der Familie
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Antwort des Bezirksamts:
Trifft es zu, dass das Elternzentrum im Haus der Familie als die Familienbildungsstätte des Jugendamtes im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg über die Köpfe der Betroffenen und des Vereins zur Förderung sozialpädagogischer Familienarbeit im Elternzentrum, Varbe e.V., hinweg zum Zwecke der Privatisierung abgewickelt werden soll?
Antwort: Nein. Das Elternzentrum im Haus der Familie soll von öffentlicher in freie Trägerschaft gemäß § 4 SGB VIII überführt werden. Dabei handelt es sich nicht um eine Privatisierung.
Von wem wurde die Entscheidung zur Privatisierung wann getroffen?
Antwort: Es wurde keine Entscheidung zur Privatisierung getroffen. Allerdings wurde das Gebäude „Haus der Familie“ bereits in der letzten Legislaturperiode von der öffentlichen Trägerschaft an die BIM abgegeben.
Wie hoch waren die Kosten für die Umbaumaßnahmen und Renovierungen der alten und der neuen Räume, die in der Zeit von August bis Dezember 2006 erfolgten?
Antwort: Für die nutzerspezifische Maßnahmen (Umsetzung Tresen, Bällchenbad sowie Umstellung der IT- und Telefonanbindung) wurden von Seiten des Bezirksamtes 10.214,17 € aufgewendet. Die IT- und Telefonsachen betreffen sowohl das EZ als auch die EFB, hier kann nicht genau getrennt werden.
Trifft es zu, dass bereits Absprachen mit der Gesellschaft für berufsbildende Maßnahmen - GFBM - e.V. hinsichtlich der Fortführung des Elternzentrums getroffen wurden und wenn, beinhalten diese auch Regelungen, mit denen sicher gestellt wird, dass nicht Teile der Arbeit künftig von Ein-Euro-Jobbern erledigt werden?
Antwort: Nein. Das Elternzentrum soll entsprechend der Standards eines jugendhilfespezifischen Auswahlverfahren ausgeschrieben werden.
Welche nachgeordneten Einrichtungen Kreuzbergs sollen nach dem Willen des Bezirksamts innerhalb der nächsten zwei Jahre noch in freie Trägerschaft übergehen?
Antwort: Die im Koalitionsvertrag von SPD und PDS angedeutete Übertragung der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in freie Trägerschaft wird von Seiten des Jugendamtes befürwortet. Jedoch werden die Modalitäten landesweit entwickelt werden müssen und der Bezirk FK wird deutlich die Bedingungen entsprechend der erforderlichen Finanzkapazitäten, der Problematik der bezirkseigenen Immobilien und des Personals an die Senatsjugendverwaltung formulieren. Einen Alleingang oder Vorgriff auf ein landesweit abgestimmtes Vorgehen wird es nicht geben. Der JHA wird in diesen Prozess einbezogen.
Wie beabsichtigt das Bezirksamt künftig die nach § 16 SGB VIII zu den Leistungen der Jugendhilfe zählende sozialpädagogische Familienarbeit zu gewährleisten?
Antwort: Insgesamt will das Jugendamt in den folgenden Jahren die Leistungen nach § 16 SGB VIII schwerpunktmäßig ausbauen und weiterentwickeln, da die Frühförderung von Kindern und Familien und die Unterstützung der Familien bei der Bildung und Erziehung ihrer Kinder als entscheidend für die Chancengerechtigkeit, physische und psychische Gesundheit der Kinder und Familien in unserer Gesellschaft angesehen werden. Natürlich kann dies nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Bezirks geschehen.
Hier sollen aber nach Möglichkeit durch Umschichtung von begrenzten Finanzmitteln, sowie neuer Ausrichtung von Projekten in Richtung § 16 die Leistungen in diesem Bereich insgesamt erweitert werden. In jeder Bezirksregion wird zur Zeit von dem neuen Fachdienst „Koordination frühe Bildung und Erziehung“ in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfeplanung und den AGen nach § 78 SGB VIII, sowie den Regionalteams eine Bestandaufnahme gemacht und der Versuch unternommen, geeignete Projekte nach § 16 zu definieren, zu entwickeln und synergetisch besser mit anderen Einrichtungen und Maßnahmen für Kinder und Familien zu verknüpfen.
Besonderes Augenmerk soll dabei auf den präventiven Aspekt der Unterstützung von Familien gerichtet werden, um Kinderschutzfälle zu minimieren. In diesem Sinne soll entsprechend dem sozialräumlichen Leitbild der bezirklichen Jugendhilfe die verbindliche Zusammenarbeit von Familieneinrichtungen, Schulen, Kitas, Gesundheits- und Beratungsdiensten etc. in den jeweiligen Kiezen gefördert werden.
Im EZ soll deshalb die bewährte Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzteam und der Erziehungs- und Familienberatungsstelle erhalten bleiben bzw. weiterentwickelt werden.
Neu aufgebaut werden muss die Kooperation mit den umliegenden Kindertagesstätten, da die Kita im Haus der Familie selbst geschlossen wird. Außerdem soll diese Zusammenarbeit nach neueren konzeptionellen Maßstäben aufgebaut werden, die sich an den Erkenntnissen und Methoden der englischen Early Excellent Center (EEC) orientieren und von der Krippe an, Eltern mit einem konsequent positiven, ressourcenorientierten Blick an den Bildungsprozessen ihrer Kinder beteiligen und auf die Selbstaktivierung der Eltern zielen.
Um Familien an das Elternzentrum zu binden, die bisher kaum zu den Nutzern zählten, da sie selbst wenig in der Lage sind, sich zu organisieren und kaum gesellschaftliche Einrichtungen nutzen, gerade deshalb aber umso mehr der bildungspolitischen und sozialarbeiterischen Unterstützung bedürfen, soll das Angebot des EZ ergänzt werden um Leistungen der aufsuchenden Familienarbeit, mit dem Ziel, auch bisher schwer zu erreichende Familien an die Netzwerke des EZ zu binden und Zugänge zu Unterstützungs- und Beratungsleistungen der Jugendhilfe zu erleichtern.
Wie wird sichergestellt, dass
der neue freie Träger die besondere gewachsene Gesamtstruktur und insbesondere die Familientreffen und pädagogischen Angebote aufrechterhält und fortführt?
Antwort: Falls es zur Übertragung kommt, wird in einem transparenten jugendhilfespezifischen Auswahlverfahren festgelegt, welchen Kriterien ein freier Träger entsprechen muss, eine Auswahlkommission wird entscheiden, welche Angebote freier Träger diese am ehesten erfüllen. Mitglieder der Auswahlkommission werden auch 2 Elternvertreter/-innen, eine seit 13 Jahren im Elternzentrum tätige Kollegin, eine Vertreterin der EFB, der Jugendsamtsdirektor, 1Vertreter/in des JHA, Jug KBE L -, Jug KBE2 , 1 Vertreter/-in der SR-AG II, 1Verterter/in der Fach- AG, die Regionalleitung 2.
Der freie Träger wird über einen Leistungsvertrag gebunden, in dem genau festgelegt ist, welche Qualität und Quantität er zu erbringen hat. ähnlich wie bei Kitas sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen sollte mittelfristig berlinweit ein Qualitätshandbuch entwickelt werden, das die überprüfung der Leistungen handhabbar und nachvollziehbar macht. Hieran wird das Jugendamt mitwirken. Da ein möglicher freier Träger zunächst verpflichtet werden wird, alle Honorarkräfte und Nutzer bis zum Sommer weiterzubeschäftigen, wird es ausreichend Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Kooperationsaufbau geben, sofern dies von den jetzigen Anbietern und Nutzern gewünscht wird.
die enge Zusammenarbeit zwischen den engagierten Eltern, dem Förderverein VARBE e.V. und familienorientierten Freien Trägern weiter möglich ist?
Antwort: Es kann nicht sichergestellt werden, dass der Förderverein Varbe e.V. weiterhin als Kooperationspartner im Elternzentrum fungiert. Zweck der Kooperationsvereinbarung mit dem Verein ist neben pädagogischen Aktivitäten, insbesondere die Bewirtschaftung des Tresens in der Teestube. Diese Form Einnahmen zu erzielen, sollte einem möglichen freien Träger zur Verfügung stehen, um darüber eine weitere Ausgestaltung seiner Arbeit absichern zu können.
Den Honorarkräften des Varbe e.V. werden jedoch die gleichen Konditionen wie den Honorarkräften des öffentlichen Trägers eingeräumt, um die pädagogischen Angebote weiter fortzuführen.
die Familien in ihren Lebenszusammenhängen weiterhin wie durch das Elternzentrum stabilisiert und gestützt werden, ohne zugleich kontrollierend oder eingreifend zu wirken?
Antwort: Zunächst einmal soll durch die Übertragung vor allem der Erhalt eines solchen familienunterstützenden Angebots gesichert werden. Das Angebot muss den neuen Bedingungen, die sich aus dem Umbau und der Renovierung sowie aus der räumlichen Verkleinerung ergeben haben, angepasst werden.
Die Art der Angebote sollen im Wesentlichen unabhängig von der Trägerschaft weitergeführt werden, da sie im Großen und Ganzen als bedarfsgerecht und im Interesse der Besucherschaft angesehen werden. Evtl. Veränderungen / Ergänzungen könnten sich bei genauerer Kenntnis der einzelnen Angebote vor Ort im Gespräch mit Anbieter/innen und Eltern entwickeln.
Bei Vereinen und Gruppen, die lediglich Räume nutzen ist zu prüfen, inwieweit deren Aktivitäten Leistungen der Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII darstellen oder aber in Zukunft ein Entgelt als Betriebskostenbeteiligung entrichten müssten bzw. welche anderen örtlichkeiten diesen Nutzern angeboten werden könnten.
Zu den Aufgaben des Jugendamtes gehört es, im regelmäßigen Gespräch mit den Leistungserbringern sowie den dafür vorgesehenen Gremien der Zusammenarbeit von freier und öffentlicher Jugendhilfe nach § 78 SGB VIII die Bedarfsgerechtigkeit und Qualität zu sichern. Zu diesem Zweck wird die finanzielle Förderung an Leistungsverträge gebunden, die auch qualitative Zielvereinbarungen enthalten. Zukünftig sollte es auch im Bereich der Familienförderung nach § 16 Standards und entsprechende Evaluationsverfahren geben. Diese müssen aber erst noch entwickelt werden. In jedem Fall werden nicht die Familien kontrolliert, sondern der freie Träger. Im dialogischen Verfahren überprüft der öffentliche Träger entsprechend seiner Kernaufgabe, ob und wie die vereinbarte Leistung erbracht wird. Mittels Fragebögen und anderer Monitoringverfahren werden demgegenüber die Kundenwünsche und –zufriedenheit
festgestellt.
Wann wurden die von der Schließung des Elternzentrums betroffnen Familien oder doch wenigstens der Elternbeirat informiert?
Welche Angaben beinhalteten die Informationen darüber, ob es weiterhin die Möglichkeit zu Familientreffen geben wird und wie die pädagogischen Angebote aufrechterhalten werden sollen?
Antwort: Entgegen der Schließungsabsichten von vor zwei Jahren wird das Elternzentrum nicht geschlossen sondern soll in freie Trägerschaft übertragen werden. Daher wird es auch weiterhin Familientreffen geben und die pädagogischen Angebote werden aufrechterhalten.
Zur Zeit existiert kein gewählter Elternbeirat. Es ist jedoch beabsichtigt zwei Elternvertreter/innen in das Auswahlgremium des jugendhilfespezifischen Auswahlverfahrens einzubeziehen. In einem Familienzentrum sind Elternbeiräte nicht gesetzlich vorgeschrieben
(wie z.B. bei den Kitas) Es wäre jedoch wünschenswert, wenn zukünftig ein Elternbeirat sich im Elternzentrum aktiv beteiligt.
Zusammengefasst noch mal die Gespräche mit den verschiedenen Gruppen, die geführt wurden bzw. noch geführt werden (weitere werden sicherlich folgen):
08.12.2006 Planungsvorhaben der übertragung in der BA-Klausur angesprochen
14.12.2006 Gespräch mit den Mitarbeiterinnen des Elternzentrums
20.12.2006 Bericht über Planung im JHA
16.01.2007 Zwischenbericht schriftlich und ausführlich im JHA vorgestellt
17.01.2007 Gespräch mit den NutzerInnen des EZ
02.03.2007 Gespräch mit Eltern aus dem EZ
08.03.2007 Gespräch mit den Honorarkräften
13.03.2007 Gespräch mit Varbe e.V.
Was wird aus dem multidisziplinären Team des Elternzentrums, das sich aus hauptamtlichen und nebenamtlichen Mitarbeitern der unterschiedlichsten psychosozialen Professionen zusammensetzt?
Antwort: Die Stellen der hauptamtlich Mitarbeiterinnen fallen weg. Das BA bemüht sich jedoch die Mitarbeiterinnen in anderen Arbeitsfeldern einzusetzen.
Sollte es zu einer Übertragung kommen, bekommt der freie Träger den Auftrag vom Jugendamt, die Verträge mit den freien Mitarbeiter/-innen bis zum Beginn der Sommerferien zu verlängern. Eine Weiterbeschäftigung der Honorarkräfte über diesen Zeitraum hinaus, muss dann im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Honorarkraft und freiem Träger vereinbart werden.
Somit wird sich eine neues interdisziplinäres Team herausbilden und seine Zusammenarbeit neu gestalten.
Wie beurteilt das Bezirksamt die Arbeit der Honorarkräfte, die sich direkt mit und für die Familien Tag für Tag aktiv für die pädagogischen Angebote (Tanz, Sport und Spiel, Sport für Frauen, Eltern-Kind-Turnen, Musik, Cafebetrieb, Familientreffen, Elterngespräche, Kreatives Gestalten u.v.m.) engagieren?
Antwort: Die inhaltliche Arbeit der Honorarkräfte schätzt das Bezirksamt im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und des bis jetzt gültigen Konzeptes positiv ein.
Wieviele der teilweise seit über zehn Jahren für und mit Familien im Haus direkt vor Ort engagierten Honorarkräfte sind von der Abwicklung betroffen?
Antwort: Von der Übertragung würden alle Honorarkräfte betroffen sein. Was die zukünftige Tätigkeit der Honorarkräfte betrifft, s.o.
Trifft es zu, dass diese Honorarkräfte darüber zwei Tage vor Weihnachten schriftlich informiert wurden? Hält das das Bezirksamt für einen fairen Umgang mit ihnen?
Antwort: Die Verträge der bezirklichen Honorarkräfte liefen zum Ende des Haushaltsjahres, also am 31.12.2006 aus. Dies ist das übliche Verfahren für alle Honorarkräfte im Jugendamt. Da ab dem 1.1.2007 vom BA eine absolute Haushaltssperre verhängt wurde, musste zunächst die Prüfung entsprechend Artikel 89 VvB bezüglich einer Verlängerung erfolgen. Die Honorarverträge des Elternzentrums können zunächst nur bis zum 31.3.2007 (25% des Jahresansatzes) neu abgeschlossen werden.
Warum wurden die Bezirksverordneten über das sog. „Informationstreffen“ mit 46 Kooperanden, die die Räume für ihre Treffen nutzen, am 16. Januar 2007 nicht informiert?
Antwort: Die Bezirksverordneten wurden im JHA am 16.1.07 über die Informationsveranstaltung in Kenntnis gesetzt.
Gibt es darüber ein Protokoll?
Antwort: Es wurde kein Protokoll vereinbart. Folgende Informationen unterbreitet (in Stichworten):
die übertragung des Elternzentrum in freie Trägerschaft steht schon länger zur Diskussion
laut Neuordnungsagenda und Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und PDS sollen weitere nachgeordnete Einrichtungen in freie Trägerschaft übertragen werden
der Standort des Elternzentrum bleibt erhalten
Vorraussetzung für die übertragung an einen freien Träger ist die Bereitschaft des freien Trägers mit den Kooperationspartnern weiterhin zu kooperieren,
Kooperationsverträge müssen zum Ende des Monats März gekündigt werden und laufen dann bis zum 30.06.2007, dies ist notwendig, da der öffentliche Träger ggf. nicht mehr als Vertragspartner zur Verfügung steht
Der freie Träger muss dann neue Verträge abschließen
Leistungsverträge : welche Aufgaben der freie Träger haben wird, wird festgesetzt, er kann aber Veränderungen vornehmen, wenn sich ein erweiterter Bedarf herausstellt
es werden Gespräche mit allen Kooperanten geführt
unabhängig von der Trägerschaft müsste geprüft werden, ob Nutzungsentgelte durch die Nutzer zu zahlen sind, ausschlaggebend ist dabei, ob Angebote nach dem SGB VIII vorgehalten werden
der VARBE e.V. musste vorerst gekündigt werden, da dieser eine 1 jährige Kündigungsfrist hat und inhaltlich darauf ausgerichtet ist, die Angebote des öffentlichen Trägers zu ergänzen
Konzept : Angebote sollen erhalten und ausgebaut werden
Bedarfsgerechte Angebote (KJHG–Leistungen).
Herrmann
Bezirksstadträtin
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