Antwort des Bezirksamts:
Bei der zitierten Entscheidung der 37. Kammer des Sozialgerichts Berlin kann es sich nur um eine Einzelfallentscheidung handeln. Eine Präzedenz-Wirkung ist eher den Entscheidungen der Obergerichte zuzubilligen.
Nach Auskunft der Rechtsbehelfsstelle des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg gibt es demgegenüber eine erhebliche Anzahl von Entscheidungen des Sozialgerichts, in denen die bisher im Jobcenter geltenden Pauschalbeträge zur Berechnung des Warm-wasseranteils bestätigt worden sind.
Mit dem Rundschreiben Nr. I Nr. 20/2006 der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sind neue Pauschalen für Haushaltsenergie und Warmwasseranteilen im Regelsatz festgelegt worden. Danach beträgt der Warmwasseranteil für einen HV 6,53 € mtl. Diese Pauschalen gelten ausdrücklich auch für den Rechtskreis des SGB II und sind mit Wirkung vom 01.01.2007 sowohl in den Berliner Jobcentern als auch in den ämtern für Soziale Dienste der Bezirksämter anzuwenden.