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Weihnachtsbeihilfe 2006 für Bezieher von AlG II oder Grundsicherung |
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Die Bezirksverordnetenversammlung beschloss am 28. März 2007:
Das Bezirksamt wird beauftragt,
unter Einflussnahme des Bezirksamtes im Rahmen der Trägervertretung auf folgendes hinzuwirken:
Bereitstellung von zusätzlichem qualifizierten Personal zur Verbesserung der Betreuung der Kundinnen und Kunden,
Verzahnung der vom Bezirk definierten Bedarfe hinsichtlich der Verbesserung der sozialen Infrastruktur, der Bildungssituation, des Wohnumfeldes usw., soweit diese zusätzlich und gemeinnützig sind, mit der Maßnahmenplanung des JobCenters,
Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzgl. der verschiedenen Eingliederungsmaßnahmen (z.B. Überprüfung der vorgeschriebenen Qualifizierungsanteile),
Maßnahmen zur Gewährleistung der künftig möglichst vollständigen Ausschöpfung des Eingliederungstitels,
folgende Forderungen gegenüber dem Senat von Berlin zu stellen:
jährliche Anpassung der in der AV Wohnen festgelegten Mietobergrenzen für die übernahme von Mietkosten an die reale Mietenentwicklung, insbesondere die Entwicklung der Mietnebenkosten,
Gesetzliche Änderungen, die über eine Zusammenfassung der verschiedenen Leistungen die Etablierung eines öffentlichen Beschäftigungssektors (ÖBS) für schwer Vermittelbare und andere Zielgruppen ermöglichen, wobei der Personenkreis jeweils von Ländern bzw. Kommunen zu definieren ist.
den Senat aufzufordern, über eine Bundesratsinitiative auf folgende Änderungen hinzuwirken:
Erhöhung der Regelsätze für die Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft (mindestens Anpassung in Höhe der Preissteigerungen seit Inkrafttreten des SGB II und SGB XII) von gegenwärtig 345 € für den Haushaltsvorstand in Anlehnung an die Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Deutschland in einem ersten Schritt auf 420 € anzuheben sowie künftig jährliche Anpassung an die tatsächliche Preisentwicklung,
Erweiterung der einmaligen Leistungen im Gesetz, also Sonderbeihilfe in besonderen Lebenslagen und Weihnachtsbeihilfe (in Höhe von 80,00 EUR für den Haushaltsvorstand und 60,00 EUR für Haushaltsangehörige).
attraktivere Hinzuverdienstmöglichkeiten,
Erhöhung der Rentenansprüche aus den Bezugszeiten des ALG II,
Gesetzliche Änderungen, die über eine Zusammenfassung der verschiedenen Leistungen die Etablierung eines ÖBS für schwer Vermittelbare und andere Zielgruppen ermöglichen, wobei der Personenkreis sind jeweils von Ländern bzw. Kommunen zu definieren ist.
Der BVV soll bis zu ihrer Oktobersitzung berichtet werden.
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